Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Toni Kroos in der Bilanz
1. Toni Kroos in der Bilanz
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Greifswald, 28.05.2010
Toni Kroos in der Bilanz
Antrittsvorlesung
an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
von Prof. Dr. Torsten Mindermann
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
1
2. Folie 2
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
2
3. Folie 3
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftsfaktor Profifußball
„Football is a big Business“
Gesamtumsatz 2.036.105.000 € (1.und 2. Bundesliga, 2008/09)
=> Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 0,2 %
=> Umsatzwachstum trotz Wirtschaftskrise: 5,3 %
110.000 Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit dem
Profifußball
684 Millionen € Steuern an den Fiskus
(Sir Alex Ferguson)
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
3
4. Folie 4
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Vermögen eines Bundesligavereins
Sachvermögen
Stadien
Fußballplätze
Zuschauertribünen
Finanzvermögen
Spielervermögen
Forderungen
Kassenguthaben
Bankguthaben
Steigende Transferzahlungen
Cristiano Ronaldo (Manchester United nach Real Madrid): 94.000.000 €
Zinedine Zidan
(Juventus Turin nach Real Madrid):
73.500.000 €
Zlatan Ibrahimovic (Inter Mailand nach FC Barcelona ):
69.500.000 €
Frage: Wie ist das Spielervermögen bilanziell zu behandeln?
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
4
5. Folie 5
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
5
6. Folie 6
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Vorüberlegung:
Welches Rechnungslegungssystem ist relevant?
HGB
IFRS
Für viele Fußballvereine
besteht eine Rechnungslegungspflicht nur nach HGB.
UEFA präferiert für das
Klublizenzierungsverfahren
einen Abschluss nach IFRS.
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
6
7. Folie 7
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Aufbau des IFRS-Rechnungslegungssystems
Rahmenkonzept („Framework“)
Grundlagen der Rechnungslegung
nicht direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung
von Sachverhalten
direkt verbindlich
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Abstrakte
Aktivierungsfähigkeit
Konkrete
Aktivierungsfähigkeit
7
8. Folie 8
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
8
9. Folie 9
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
Abschluss des
Arbeitsvertrages
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
9
10. Folie 10
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
Weisungsrecht aufgrund des
Arbeitsvertrages
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
10
11. Folie 11
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Zufluss von Zahlungsmitteln durch
möglichen Verkauf des Spielers
Toni Kroos in der Bilanz
11
12. Folie 12
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Keine Mindestwahrscheinlichkeit
Zuverlässige Bewertbarkeit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
12
13. Folie 13
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Zuverlässige Bewertbarkeit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Transferzahlung
Toni Kroos in der Bilanz
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14. Folie 14
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Zuverlässige Bewertbarkeit
Spielervermögen ist abstrakt aktivierungsfähig!
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
14
15. Folie 15
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
15
16. Folie 16
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Vorüberlegung:
Um welche Art von Vermögenswert handelt es sich beim „Spielervermögen“?
Einteilung der Vermögenswerte
Materielle
Vermögenswerte
Immaterielle
Vermögenswerte
Finanzielle
Vermögenswerte
IAS 38
Derivativ erworben
Originär erworben
Spieler wird auf dem
Transfermarkt eingekauft
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Spieler geht aus der
Jugendmannschaft hervor
Toni Kroos in der Bilanz
16
17. Folie 17
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
17
18. Folie 18
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
• Verfügungsmacht
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
• Ohne physische Substanz
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
• Zuverlässige Bewertung
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
18
19. Folie 19
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
19
20. Folie 20
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
Profispieler bestehen aus einer
materiellen Komponente
(Körper)
und einer
• Nicht monetär
immateriellen Komponente
(fußballerische Fähigkeiten).
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Fußballerische Fähigkeiten
stehen im Vordergrund.
20
21. Folie 21
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
( )
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
21
22. Folie 22
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
( )
vorhandene Geldbeträge
oder
Vermögenswerte, für die das
Unternehmen einen
Geldbetrag erhält.
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Monetäre Vermögenswerte
Toni Kroos in der Bilanz
Spielervermögen stellt
keinen monetären
Vermögenswert dar.
22
23. Folie 23
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
( )
• Nicht monetär
( )
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
23
24. Folie 24
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
Unterscheidung vom Goodwill
möglich!
Immaterieller Vermögenswert
muss entweder
separierbar sein
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ohne physische Substanz
( )
• Nicht monetär
( )
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
oder
aus vertraglichem Anspruch
hervorgehen.
24
25. Folie 25
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Separierbarkeit
Separierbarkeit: Verkauf, Tausch, Vermietung oder Verpachtung des Vermögenswertes ist möglich.
Vorzeitige Beendigung
eines Arbeitsvertrages
Abgebender
Verein
Spieler
Neuabschluss eines
Arbeitsvertrages
Rechtsverzicht
Aufnehmender
Verein
Mögliche Transferentschädigung
Fazit: Separierbarkeit ist umstritten!
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
25
26. Folie 26
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
Unterscheidung vom Goodwill
möglich!
Immaterieller Vermögenswert
muss entweder
separierbar sein ( )
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ohne physische Substanz
( )
• Nicht monetär
( )
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
oder
aus vertraglichem Anspruch
hervorgehen.
Wirtschaftlicher Vorteil
entsteht aus dem Abschluss
des Arbeitsvertrages
26
27. Folie 27
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
( )
• Verfügungsmacht
( )
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ( )
• Ohne physische Substanz
( )
• Nicht monetär
( )
• Identifizierbar
( )
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
( )
• Zuverlässige Bewertung
( )
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Derivativ erworbenes
Spielervermögen
ist
konkret aktivierbar!
27
28. Folie 28
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
28
29. Folie 29
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
Forschung
Suche nach
neuem Wissen
Entwicklung
Trennung
nicht möglich
Aktivierungsverbot
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Anwendung des
neuen Wissens
Aktivierungsgebot
29
30. Folie 30
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
Forschung
Entwicklung
Grundlagenbereich
Aufbaubereich
Leistungsbereich
F- und E-Jugend
D- und C-Jugend
B- und A-Jugend,
Amateure
Grundlagenausbildung
und Bewegungslehre
Fußballspezifisches
Training
Leistungsorientiertes
Fußballtraining
ca. 10 – 14 Jahre bis
„Herstellungsende“
ca. 6 – 10 Jahre bis
„Herstellungsende“
ca. 2 – 6 Jahre bis
„Herstellungsende“
Erfolg nicht prognostizierbar
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Einzelfallprüfung
30
31. Folie 31
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
2. Voraussetzung:
Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte.
Technische
Realisierbarkeit
Absicht zur
Fertigstellung
Fähigkeit zur
Nutzung bzw.
Vermarktung
Nachweis
wirtschaftlicher
Nutzen
Entwicklung
verstößt nicht
gegen
Naturgesetze
Entwicklung
soll genutzt
oder veräußert
werden
Entwicklung
passt ins
Produktionsprogramm
Vorliegen eines
Marktes
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
Verfügbarkeit
aller notw.
Ressourcen
Zuverlässige
Bewertbarkeit
Genügend
Verlässliche
technische oder Bestimmung der
finanzielle Mittel, Herstellungsum Entwicklung
kosten
abzuschließen
31
32. Folie 32
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
2. Voraussetzung:
Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte.
Auch selbst erstelltes Spielervermögen ist konkret aktivierbar.
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
32
33. Folie 33
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
33
34. Folie 34
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Transfermarkt
+
Anschaffungspreis
Transferzahlung
Anschaffungsnebenkosten
Sportmedizinische
Untersuchung
Nachträgliche
+ Anschaffungskosten
Jugendabteilung
Einzelkosten
Zusätzliche Zahlungen
bei Erreichen der
Champions League
= Anschaffungskosten
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Produktions
-bezogene
+
Gemeinkosten
Versicherungen
Trainingsausrüstung
Schulgeld
Sportmed. Untersuchung
Trainergehälter
Miete /Abschreibung des
Trainingsgeländes
Vereinseigene schulische
Betreuung
= Herstellungskosten
Toni Kroos in der Bilanz
34
35. Folie 35
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
35
36. Folie 36
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Folgebewertung
Cost-Model
Revaluation-Model
(fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten)
(Fair-Value-Bewertung)
● Planmäßige Abschreibungen
● Durchführung der Neubewertung
Gesamte Klasse an Vermögenswerten muss neu bewertet werden
Aktiver Markt erforderlich
● Außerplanmäßige Abschreibungen
Wertminderungen/Wertaufholungen gem. IAS 36
Folgebewertung erfolgt nach dem
Cost-Model
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Für Fußballspieler nicht anwendbar!
Toni Kroos in der Bilanz
36
37. Folie 37
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung des Abschreibungsvolumens
Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
Problem: Keine Transferzahlung
Bei Spielern, die ablösefrei den Verein wechseln,
sind die Anschaffungskosten praktisch gleich null.
Keine Abschreibung möglich!
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
37
38. Folie 38
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Nutzungsdauer
Grds. Nutzungsdauer entspricht der Vertragslaufzeit.
Problem: Einseitiges Optionsrecht des Vereins
Automatische Vertragsverlängerung, wenn der Spieler
eine bestimmte Anzahl von Spielen bestreitet.
Schätzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Verhältnisse
Verletzungsanfälligkeit
Formschwankungen
Anzahl der um die relevante Position konkurrierenden Spieler
Willkürliche Schätzung!
jährliche Überprüfung auf Angemessenheit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
38
39. Folie 39
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Abschreibungsmethode
Abschreibungsmethode soll den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widerspiegeln.
Problem: Auswechselspieler
Bei Spielern, die nicht eingewechselt werden,
nimmt der wirtschaftliche Nutzen übermäßig stark
ab.
Problem: Leistungsträger
Bei Spielern, die im Zeitablauf besonders wertvoll
für die Mannschaft werden, nimmt der Nutzen gar
nicht ab.
jährliche Überprüfung auf Angemessenheit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
39
40. Folie 40
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
40
41. Folie 41
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
41
42. Folie 42
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
42
43. Folie 43
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
43
44. Folie 44
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
44
45. Folie 45
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds
Depressionen
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
45
46. Folie 46
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Durchführung eines
Wertminderungstests
gem. IAS 36.
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds
Depressionen
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
46
47. Folie 47
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Wertminderungstest
Nettoveräußerungserlös
des Spielervermögens
Vergleich
Nutzungswert
des Spielervermögens
nicht ermittelbar
Höherer der beiden Werte:
„erzielbarer Betrag“
Wenn erzielbarer Betrag < Buchwert:
Außerplanmäßige Abschreibung
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
47
48. Folie 48
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
48
49. Folie 49
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Fazit
Erworbenes Spielervermögen Erworbenes Spielervermögen
mit Transferzahlung
ohne Transferzahlung
Marktnahe Bewertung durch
die Anschaffungskosten
Wertminderungen werden
berücksichtigt
Wertsteigerungen werden
nicht berücksichtigt
Keine marktnahe Bewertung
Spielervermögen wird
faktisch mit null bewertet, da
Wertsteigerungen nicht
berücksichtigt werden
Selbst erstelltes
Spielervermögen
Keine marktnahe Bewertung
Entwicklungskosten betragen
nur einen Bruchteil des
Marktwertes
Tatsächliches Spielervermögen wird in der Bilanz nicht abgebildet!
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
49
50. Folie 50
Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldRechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
„Grau is alle Theorie –
maßgebend is auf'm
Platz.“
(Alfred „Adi“ Preißler)
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
50