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Luxemburg ist ein Kleinstadt im westen Europas
1. Luxemburg
LUXEMBURGGRUPPE 142
2. Geografischer Standort
GEOGRAFISCHERSTANDORT
3. Luxemburg ist ein Kleinstadt im westen Europas. Zusammen mit Belgien und den Niederlanden bildet es die Beneluxstaaten. Das
Großherzogtum gehört zu den starken industrie- undDienstleistungsnationen in der EU. Der naturraum gliedert sich in
die dünner besiedelte Mittelgebirgslandschaft des Ösling im norden
und das flachwellige Gutland im Süden.
4. Luxemburg grenzt im Süden über 73 Kilometer an Frankreich, im westen über 148 Kilometer an Belgien und im osten über 135
Kilometer anDeutschland. Mit 560 m
ist der Hügel „Kneiff“ in
Huldigen die höchste
Erhebung des Landes. Der
niedrigste punkt des
Landes, Spatz genannt
(129 m), befindet sich am
Zusammenfluss von sauer
und Mosel in wasserbillig.
5. Wichtige Flüsse Luxemburgs sind die Mosel, die im Südosten den Grenzfluss zu Deutschland bildet, die sauer, die Our und die
Alzette.6. Luxemburger Klima
LUXEMBURGER KLIMA7. L a n d s c h a f t e n
LA
N
D
S
C
H
A
F
T
E
N
8. allgemeine Informationen
ALLGEMEINEINFORMATIONEN
Fläche: 2 586 km²
Einwohner: 459 000
Bevölkerungsdichte: 177 Einw./km²
Lebenserwartung:
(Männer/Frauen) 74/80 Jahre
Hauptstadt: Luxemburg
Sprachen: Französisch, Luxemburgisch und
Deutsch sind Amtssprachen
Religionen: mehr als 90 % Katholiken
Klima: gemäßigtes Übergangsklima
9. Politisches System
POLITISCHES SYSTEM10. Luxemburg ist ein demokratischer Staat. Gemäß der Verfassung geht die Staatsgewalt vom Volk aus, und der Großherzog legt im
rahmen seiner Thronbesteigung denverfassungsgemäßen Eid vor den Vertretern des Volks ab.
Das Volk übt seine Souveränität indirekt über seine Vertreter,
das heizt seine in die Abgeordnetenkammer, das
luxemburgische Parlament, gewählten beauftragten, aus.
11. Institutionelle Landschaft Die Institutionen von Luxemburg sind gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung organisiert. Diese
Teilung flexibel, da insbesonderezwischen exekutive und legislative
zahlreiche Verbindungen bestehen.
12. Die Legislative Die gesetzgebende Gewalt wird von der Abgeordnetenkammer ausgeübt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedet die
Gesetze gemäß den in der Verfassungvorgesehenen und in ihrer Geschäftsordnung erläuterten
Verfahrensvorschriften. Sie teilt das legislative Initiativrecht
mit dem Großherzog, der sein recht über die Regierung
ausübt.
13. Die Exekutive Der Großherzog ist das Staatsoberhaupt. Gemäß dem Wortlaut der Verfassung ist der Großherzog Inhaber der
Exekutivgewalt. In dieserEigenschaft stellt er die
Durchführung von Gesetzen sicher,
indem er die notwendigen
Verordnungen festlegt.
In der Praxis wird diese Aufgabe
jedoch von der Regierung
wahrgenommen, die die
erforderlichen Entscheidungen und
initiativen trifft beziehungsweise
ergreift. Der Großherzog
repräsentiert das Großherzogtum
zudem auf internationaler ebene.
Seine Königliche Hoheit
Henri, Großherzog von
Luxemburg, Herzog von
Nassau, Prinz von
Bourbon-Parma (2009)
14.
Die JudikativeLaut der Verfassung obliegt die Ausübung der Judikative
den Gerichtshöfen und Gerichten. Sie sind in der
Ausübung ihrer Funktionen unabhängig. In Luxemburg
gibt es zwei Gerichtsbarkeiten:
eine Gerichtsbarkeit, die über zivil- und strafrechtliche
Streitsachen und Anfechtungen von politischen
Grundrechten erkennt;
eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die über
verwaltungsrechtliche Streitsachen entscheidet.
Ein Verfassungsgerichtshof befindet über die
Verfassungskonformität der Gesetze.
15.
Verfassung und GesetzeDie derzeitige Verfassung geht auf den 17. Oktober 1868 zurück, wurde
jedoch seitdem mehrmals überarbeitet.
Die Verfassung ist die oberste Norm des Staates. In ihr sind die
Grundrechte und die Grundzüge für die Funktionsweise des Staates
niedergelegt.
Das Gesetz ist eine Rechtsnorm, die von der Legislative verabschiedet
wird und nach ihrer Verkündung durch den Großherzog und
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg für alle
Bürger gilt.
Ein Gesetz kann nur durch ein anderes Gesetz geändert werden. Der
Staatsrat kann seinerseits die Regierung auf die Zweckmäßigkeit neuer
Gesetze oder Verordnungen beziehungsweise vorzunehmender
Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen aufmerksam machen.
Die Gesetzesinitiative kann entweder von der Abgeordnetenkammer oder
von der Regierung ausgehen. Im ersten Fall spricht man vom
parlamentarischen Initiativrecht und von Gesetzesvorlagen, im zweiten Fall
handelt es sich um das Initiativrecht der Regierung und Gesetzentwürfe. Die
Gesetzesvorlagen werden vom Parlament eingebracht, während die
Gesetzentwürfe von der Regierung vorgelegt werden.
16. Nationale Feiertage
NATIONALE FEIERTAGE17. Buergbrennen
BUERGBRENNEN18. Glühwäin (Glühwein)
IERZEBULLI(ERBSENSUPPE)
GLÜHWÄIN
(GLÜHWEIN)
BOUNESCHLUPP
(BOHNENSUPPE)
19.
Die Tradition desBuergbrennens findet
seit alters her zum
Frühlingsanfang statt.
Das Feuer steht für die
Wiedergeburt des
Frühlings und die
Vertreibung des
Winters. Manchmal liest
man auch, dass die
Feuersbrunst der Buerg
eine symbolische
Erinnerung an jene
Zeiten ist, als man
Hexen verbrannte.
20. Trauliicht
"Grimassen"TRAULIICHT
21. Die Oktav
DIE OKTAV22. Der luxemburgische Nationalfeiertag
DER LUXEMBURGISCHE NATIONALFEIERTAG23. Eemaischen
EEMAISCHENEine besondere Besonderheit der Veranstaltung sind kleine
Steingutpfeifen in Form von Vögeln, die als Peckvillercher
bekannt sind. Traditionell wurden sie zwischen Liebenden
ausgetauscht, aber heute sind sie bei allen Teilnehmern
beliebt, die an den Feierlichkeiten teilnehmen.
24. Schueberfouer
SCHUEBERFOUER25. Karneval
KARNEVAL26. Liichtmëssdaag
LIICHTMËSSDAAG27. Sehenswürdigkeiten
SEHENSWÜRDIGKEITEN28. Das alte Viertel der Stadt Luxemburg
DAS ALTE VIERTEL DER STADTLUXEMBURG
29. Nationalmuseum für Geschichte und Kunst, Stadt Luxemburg
NATIONALMUSEUM FÜR GESCHICHTEUND KUNST, STADT LUXEMBURG
30. Bock Kasematten, Stadt Luxemburg
BOCK KASEMATTEN, STADT LUXEMBURG31. Großherzoglicher Palast, Stadt Luxemburg
GROßHERZOGLICHERPALAST, STADT
LUXEMBURG
32. Großherzog Jean Museum für moderne Kunst
GROßHERZOG JEANMUSEUM FÜR MODERNE
KUNST
33. Bourscheid Schloss
BOURSCHEID SCHLOSS34. Naturpark Obersauer und Esch-sur-Sûre
NATURPARK OBERSAUERUND ESCH-SUR-SÛRE
35. Kathedrale Notre-Dame in der Stadt Luxemburg
KATHEDRALE NOTRE-DAMEIN DER STADT LUXEMBURG
36. Das Tal der sieben Schlösser
DAS TAL DER SIEBEN SCHLÖSSER37. Berühmte Persönlichkeiten
BERÜHMTE PERSÖNLICHKEITEN38.
MICHEL LENTZWILHELM IV.
(LUXEMBURG)
39.
NIKOLAUS WELTERJOSEPH KUTTER
40.
FRANCESCOTRISTANO
JOSEPH NEUBERG
41.
GASPARD THÉODOREIGNACE DE LA
FONTAINE
42. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
VIELEN DANK FÜRIHRE
AUFMERKSAMKEIT!