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Mehrsprachigkeit in Deutschland

1.

Mehrsprachigkeit
in Deutschland
30.09.2021 Wolgograd
Dr. Stephan Walter
JGU

2.

Mehrsprachigkeit
in Germersheim

3.

Mehrsprachigkeit
• Migration
• Globale Wirtschaft
• regionale Besonderheiten: Grenzgebiete Minderheitensprachen
• Sprachliche Praktiken
• Sonderform Bilingualismus
• (eine) Forschungsmethode „Linguistic Landscape“
• Studiengang „BA Transkulturalität und Mehrsprachigkeit“

4.

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de

5.

6.

7.

8.

Video eines russischsprachigen Arztes
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_
fremdsprachen/information-in-russisch-194857.html

9.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_fremdsprachen/informationen-in-fremdsprachen186959.html

10.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/MigrationIntegration/_inhalt.html; Ausländer in D: https://crp-infotec.de/deutschland-auslaender/

11.

Russlanddeutsches Theater
http://www.rdtheater.de/cms/index.php

12.

13.

14.

http://rm.coe.int/latoponymie-officielle-a5hd/168072f594

15.

16.

17.

Zoo in Hoyerswerda
https://www.hoyerswerda.de/
www.bautzen.de
https://www.sorbischesgymnasium.de/de/

18.

4 nationale Minderheiten
• die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und
Roma sowie das sorbische Volk
• erhalten in Deutschland besonderen Schutz und spezifische Förderung
• Kriterien:
• deutsche Staatsangehörige
• eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität) im Vgl. zum
Mehrheitsvolk
• Bewahrung der Identität
• traditionell (also in der Regel seit Jahrhunderten) in Deutschland heimisch
• leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten
• Die jüdische Gemeinschaft in D. betrachtet sich – anders als in einigen anderen
Staaten – nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft

19.

Russlanddeutsches Theater
http://www.rdtheater.de/cms/index.php

20.

Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen 1992
• Европейская хартия региональных языков или языков меньшинств
• 2021: 25 ratifiziert +9 unterzeichnet (7.9.21 Portugal)
• Deutschland schützt seit 1999 räumlich begrenzt Regional- und
Minderheitensprachen, die in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer
teilweise Amtssprachen sind
• Pflicht zur Förderung des Gebrauchs dieser Sprachen in allen Bereichen des
öffentlichen Lebens: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den
Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
• https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minoritylanguages

21.

Verwaltungsverfahrensgesetz
• Regelt den Sprachgebrauch der Behörden untereinander und der
Behörden mit den Bürgern
• § 23 Amtssprache (1) Die Amtssprache ist deutsch.
• (2) 1. Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt
oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll
die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. […]
• (2) 4. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen,
erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
• JVEG: 85 Euro pro Stunde
(https://uepo.de/2020/11/29/bdue-jveg-novellierung-bleibt-fuer-dolmetscher-und-uebersetzer-unbefriedigend/)

22.

Landesverwaltungsgesetz
• Schleswig-Holstein § 82 b LVwG SH
• Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch sind zugelassene
Amtssprachen neben dem Hochdeutschen
• §1 FriesischG – Gesetz zur Förderung des Friesischen
im öffentlichen Raum
• Dänisch und Friesisch als optionale Amtssprache
regional innerhalb Schleswig-Holsteins nur in den
traditionellen Siedlungsgebieten
• im Kreis Nordfriesland besitzen alle vier Sprachen
Amtssprachenstatus.

23.

http://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/Display
DCTMContent?documentId=09000016806c7e1a

24.

z.B.
• Russisch in Finnland,
Armenien und der
Ukraine
• Deutsch in Dänemark
• Irisch in Nordirland
• Sami in Norwegen
• Schwedisch in Finnland
https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages
vgl. Frankreich: https://www.treffpunkteuropa.de/europa-frankreich-und-dieregionalsprachen-eine-komplizierte-angelegenheit?lang=fr

25.

https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-orminority-languages/language-guides

26.

Sorben
• Sachsen: Sorbisch im sorbischen Siedlungsgebiet erhält Status einer
Amtssprache Art. I Nr. 2b der VwV Dienstordnung sowie § 9
Sächsisches Sorbengesetz (SächsSorbG)
• Brandenburg: § 8 Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der
Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz –
SWG) bestimmt Sorbisch im angestammten Siedlungsraum zur
optionalen Amtssprache (wiki)
• https://www.rbb-online.de/luzyca/themen/sorbischessiedlungsgebiet.html

27.

www.rbb-online.de/luzyca/
https://www.sorben.sachsen.de/

28.

Als stellvertretender Geschäftsführer haben Sie nu
ein besonderes Sprachenprojekt umgesetzt und
eine deutsch-sorbische Mitarbeiterzeitung initiiert
Wie kam es dazu?
Unsere Mitarbeiterzeitung kommt alle zwei Monate heraus. Dass wir eine
deutsch-sorbische Ausgabe anbieten wollten, hat mehrere Gründe. Aber die
Schlüsselsituation war ein Konflikt in einem unserer Pausenräume. Hier ist
einmal der Satz gefallen „Im Pausenraum soll Deutsch und kein Sorbisch
gesprochen werden“. Als japanisch-deutsche Firma ist Mehrsprachigkeit ein
wichtiger Teil der Unternehmenskultur. Dass gegenüber Sorbisch, der zweiten
Amtssprache unserer Region, dann so eine Aussage getätigt wird, hat mich
wirklich nachdenklich gestimmt. Wir erleben diese Einstellung zum Beispiel
nicht gegenüber Gesprächen, die auf Polnisch oder Japanisch geführt werden
Hier ist mehr Toleranz da, weil viele annehmen, dass unsere zugezogenen
Mitarbeitenden diese Sprachen einfach besser beherrschen als Deutsch. Bei
den sorbischen Muttersprachlern wissen sie hingegen, dass diese genauso gu
Deutsch sprechen. Die Sorge scheint hier größer, dass daher absichtlich auf
Sorbisch gesprochen wird, um über die anderen zu reden. Diesem alten
Vorurteil wollten wir mit der zweisprachigen Mitarbeiterzeitung
entgegenwirken. Es gibt nämlich auch positive Beispiele in der Firma, die ich
gern zeigen wollte.
https://www.sorbisch-na-klar.de/einezweisprachige-mitarbeiterzeitung-setztein-zeichen/

29.

языков или языков меньшинств 1992
г.
В ЕС 60 языков, напр. бретонский
лужицкий (сорбский)
60 000 ч.
сорбская школа

30.

• Schutz der Sprachen
• Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten umfassen auch die von
diesen gesprochenen Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und
Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und
Roma. Geschützt wird in Deutschland zudem die Regionalsprache
Niederdeutsch (Plattdeutsch). Diese gegenüber dem Hochdeutschen
eigenständige Sprache wird seit Jahrhunderten in Norddeutschland von
vielen Menschen gesprochen. Die Plattdeutsch Sprechenden gehören – mit
Ausnahme der Ostfriesen – keiner nationalen Minderheit an.
Niederdeutsch ist deshalb keine Minderheitensprache. Für die Menschen,
die eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen, ist diese
identitätsstiftend. Der Verlust ihrer Sprache bedeutet gleichsam den
Verlust ihrer Identität.

31.

Freiwilligkeit des Bekenntnisses
• Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten legt in Artikel 3 Absatz 1 fest: „Jede Person, die einer
nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden,
ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser
Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung
verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Nicht
zuletzt haben die nationalen Minderheiten in Deutschland selbst
Bedenken gegen die Erhebung ethnisch basierter Daten

32.

33.

Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union
• Mehrsprachigkeit
• Im Sinne ihres Status als demokratische internationale Organisation ist die Mehrsprachigkeit eines der Grundprinzipien der EU.
• Ziel der Politik der Mehrsprachigkeit ist:
• Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern in ihrer eigenen Sprache
• Erhalt der reichen sprachlichen Vielfalt Europas
• Förderung des Sprachenlernens in Europa
• Einen solchen Ansatz gab es noch nie – weder in mehrsprachigen Staaten, noch in internationalen Organisationen.
• ls EU-Bürger/in haben Sie das Recht, bei der Korrespondenz mit den Organen der EU eine der 24 Amtssprachen zu verwenden
und eine Antwort in der gleichen Sprache zu erhalten.
• EU-Verordnungen und sonstige Rechtsdokumente werden in allen Amtssprachen veröffentlicht. Für Irisch gilt jedoch aus
ressourcenbezogenen Gründen eine Ausnahmeregelung, nach der zurzeit nur die vom Rat der Europäischen Union und vom
Europäischen Parlament gemeinsam verabschiedeten Verordnungen ins Irische übersetzt werden.
• Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union werden in alle EU-Amtssprachen verdolmetscht.
Mitglieder des Europäischen Parlaments dürfen im Parlament in jeder EU-Amtssprache sprechen.
• https://europa.eu/european-union/about-eu/eu-languages_de
• über 60 Regional- und Minderheitensprachen in der EU (40 Millionen Menschen): Baskisch, Friesisch, Jiddisch, Katalanisch,
Samisch…
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