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Österreich

1.

2.

Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat, im
Besonderen eine semipräsidentielle Republik.
Seine großteils aus den
historischen Kronländern hervorgegangenen neun
Bundesländer sind
das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberö
sterreich, Salzburg, die Steiermark, Tirol
Vorarlberg und Wien. Das Bundesland Wien ist
zugleich Bundeshauptstadt und auch
einwohnerstärkste Stadt des Landes.
Weitere Bevölkerungszentren sind Graz, Linz, Salz
burg und Innsbruck.

3.

Was ist das Parlament in
Österreich?
Gesetzgebung.
Das Parlament beschließt
Österreichs Gesetze:
konkret tun dies
Nationalrat, Bundesrat
und – in den
Bundesländern – auch die
Landtage. Regierung,
Behörden und Gerichte
müssen sich genau so an
diese Gesetze halten wie
alle BürgerInnen.

4.

Österreichisches
Parlament besteht aus
zwei
kammern :Nationalrat
und Bundesrat

5.

Zwei Kammern: Nationalrat und Bundesrat
Das österreichische Parlament teilt sich in die
beiden Kammern Nationalrat und Bundesrat.
Allerdings ist im Volksmund mit "Parlament" oft nur
der Nationalrat gemeint. Diese
repräsentative Volksvertretung besteht aus 183
Abgeordneten und wird alle fünf Jahre von der
Bevölkerung direkt gewählt. Im Nationalrat
debattieren die Politiker ihre Positionen und
beschließen dann Gesetze.

6.

Bei Entscheidungen des Nationalrats kann
der Bundesrat ein Veto einlegen, meist aber nur
mit aufschiebender Wirkung. Er vertritt dabei die
Interessen der neun Bundesländer und wird
deshalb auch "Länderkammer" genannt. Seine 61
Mitglieder lässt der Bundesrat von den
entsprechenden Landtagen auswählen. Weil die
einzelnen Landtagswahlen aber zu
unterschiedlichen Zeiten stattfinden, gibt es hier
keine fixe Gesetzgebungsperiode.

7.

Der Bundespräsident ist
gemäß Art. 60 Abs. 5 BundesVerfassungsgesetz das auf sechs
Jahre gewählte Staatsoberhaupt der
Republik Österreich.
Der Bundespräsident kann für die
unmittelbar folgende
Funktionsperiode nur einmal
wiedergewählt werden und in
Summe zwölf Jahre ununterbrochen
im Amt sein.

8.

Er ist – neben den Bundesministern,
den Staatssekretären und den Mitgliedern
der Landesregierungen – ein oberstes
Organ der Vollziehung nach Art. 19 Abs 1 B-VG. Zu
den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten
gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und,
auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der
Bundesregierung sowie die Möglichkeit, auf
Ansuchen der Regierung den Nationalrat
aufzulösen.

9.

Die Stellung des Bundespräsidenten und seine
Kompetenzen definieren Österreich als
sogenannte parlamentarische
Semipräsidialrepublik.
Im Protokoll der Republik Österreich steht der
Bundespräsident demgemäß vor
dem Nationalratspräsidenten und
dem Bundeskanzler an erster Stelle.

10.

Das Bundesheer ist
das Militär der Republik Österreich.
Ihm obliegt gemäß Art. 79
Abs. 1 BundesVerfassungsgesetz die
militärische Landesverteidigung und
es ist nach den Grundsätzen
eines Milizsystems einzurichten.Das
Bundesheer verfügt über etwa
14.000 Berufssoldaten – davon 672
Frauen, weiters rund 25.000
Soldaten der Miliz. Dazu kommen
etwa 8.000 Zivilbedienstete.
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