SSM2 - Wasserqualität von Dentaleinheiten
Rechtlicher Rahmen
Verantwortung des Betreibers/ Arztes
Verantwortung des Herstellers
Verantwortung des Herstellers
Anforderungen an die Wasserqualität
Gründe der Kontamination
Aufrechterhaltung der Qualität
5 Proben
Werte der 5 Proben
Mikrobiologische Analyse
14.69M

SSM2 - Wasserqualität von Dentaleinheiten

1. SSM2 - Wasserqualität von Dentaleinheiten

Anastasiia Harmash, Patrik Louma, Maximilian Turba, Marlene Wilthoner, Lilith Gabriel

2.

3. Rechtlicher Rahmen

• Wasser für Dentaleinheiten unterliegt der Trinkwasserverordnung
(TrinkwV 2001). Bis zum Hausanschluss liegt Verantwortung beim
regionalen Wasserversorgungsunternehmen
• Der Betrieb von Dentaleinheiten unterliegt dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Der Hersteller erhält seine Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz
(MPG) und aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV)

4. Verantwortung des Betreibers/ Arztes

• Gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG hat der Leiter von Zahnarztpraxen in
denen invasive Eingri e vorgenommen werden, sicherzustellen, dass
innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in
Hygieneplänen festgelegt sind. In diesen Plänen müssen auch die
wasserführenden Systeme berücksichtigt werden.
• Alle KRINKO-Empfehlungen sind laut § 23 im IfSG als Stand der
medizinischen Wissenschaft anzusehen.

5. Verantwortung des Herstellers

Konstruktive Maßnahmen des Herstellers tragen zur Sicherung der
Wasserqualität bei und sind in DIN EN ISO 7494-2 geregelt:
• Es sollten keine Totstrecken vorhanden sein.
• Nichtgenutzte (Stich-) Leitungen sollten nicht mit Wasser befüllt
oder aber regelmäßig gespült werden.
• Stagnationsstrecken sollten vermieden werden.
• Materialien mit Wasserkontakt sollten mikrobiologischen Bewuchs
nicht fördern (z.B. gemäß DVGW W 270 geprüfte Kunststo e).

6. Verantwortung des Herstellers

• Die Strömungsführung der Wasserwege sollte eine freie Durchströmung
begünstigen, d.h. Querschnittsübergänge sollten, sofern nicht vermeidbar,
möglichst stetig gestaltet werden. Die Anzahl der Umlenkungen sollte klein
gehalten werden.
• Der Durchmesser der wasserführenden Wege sollte möglichst klein
gehalten werden.
• Interne oder externe Geräte für die Desinfektion der wasserführenden
Systeme, deren Wirksamkeit unter praxisnahen Bedingungen
nachgewiesen und belegt ist, sollten vorhanden sein und gemäß
Herstellerangaben regelmäßig gewartet werden.
• Wasserführende Systeme in Behandlungseinheiten sollten so gestaltet sein,
dass sie den Rück uss bzw. den Rücksog von Flüssigkeiten in die
Behandlungseinheit verhindern.

7. Anforderungen an die Wasserqualität

• Bisher noch nicht nachgewiesen, welche Spezies und ab welcher
Konzentration von Bakterien nosokomiale Infektionen ausgelöst
werden -> keine genau definierten Vorschriften für die Wasserqualität
von Dentaleinheiten
• Man richtet sich nach den Vorschriften für das Trinkwasser: es dürfen
nicht mehr Bakterien in den Behandlungseinheiten nachgewiesen
werden als im Trinkwasser vorhanden sind
• Bei immunsupprimierten Patienten
• Sterile und sterilisierte Lösungen verwenden
• Wasser aus Entnahmestelle mit endständigen Bakterienfitern genommen

8. Gründe der Kontamination

• 2 mögliche Quellen für die Keimbelastung
• zuführender Leitungen sind belastet beziehungsweise Leitungen enthalten
bereits kontaminiertes Wasser
• Geräte sind das Reservoir möglicherweise pathogener Keimer
meistens kann man davon ausgehen, dass die Dentaleinheiten die
Gefahrenquelle sind
Keimbelastung nimmt bei der Unterbrechung des täglichen Gebrauchs zu

9. Aufrechterhaltung der Qualität

• Tägliches Spülen: Spülung des Systems zu Beginn des Arbeitstages ohne
aufgesetzte Übertragungsinstrumente an Entnahmestellen
• Spülen bereits verwendeter Systeme: Nach Benutzen am Patienten -> über 20
Sekunden spülen um retrograde Kontamination durch Mundflora der Patienten
zu verringern
• Zugabe Desinfektionsmitte: Desinfektionsmittel wird dem Trinkwasser zugegeben
bevor dieses der Behandlungseinheit zugeführt wird
• Intensivdesinfektion/Sanierung: diskontinuierliche Beimischung von
Desinfektionsmitteln -> Betriebswasserwege zu Zeiten ohne Patientenverkehr
über ein internes oder externes Dosiergerät mit Desinfektionslösungen geflutet.
• Biofilmreduktion: stufenweise Intensivreinigung der Betriebswasserwege mit
aufeinander abgestimmten Lösungen, durch technisches Fachpersonal mit
externem Pumpensystem durchgeführt

10. 5 Proben

• Probe 1: Leitungswasser
• Probe 2: Winkelstück (Dentaleinheit 8)
• Probe 3: Spritze (Dentaleinheit 5)
• Probe 4: Winkelstück (Dentaleinheit 7)
• Probe 5: Spritze (Dentaleinheit 7)

11. Werte der 5 Proben

12. Mikrobiologische Analyse

• Zwischen Dentaleinheiten und Wasserhahn lässt sich im allgemeinen
ein großer Unterschied der Koloniebildenen Einheiten feststellen
• Aus der Probe des Wasserhahns wurden auf keinem Agar Kolonien
gefunden
• Am meisten Kolonien gab es bei der Probe 2 (Winkelstück,
Dentaleinheit 8) -> größte Anzahl auf YEAST-Agar 36°C und R2A-Agar
• Andere 3 Proben von Dentaleinheiten erwähnenswerte Zahlen an
Kolonien

13.

• Dies deutet darauf hin, dass aufgrund der Verunreinigung der
Schläuche beziehungsweise des Durchflusssystems Bakterien in das
Wasser gelangen
• Allerdings wurden bei den Proben der Dentaleinheit 8 sowohl bei
Winkelstück als auch Spritze größere Koloniezahlen nachgewiesen
werden als bei den anderen Dentaleinheit 5, was auf eine stärkere
Verunreinigung dieser Einheit schließen lässt.
• Auf allen YEAST-Agar Platten bei 36°C für 2 Tage inkubiert und auf
dem R2A Medium wurden deutlich mehr Kolonien gezählt als auf der
YEAST-Agar Platte bei 22°C für 3 Tage inkubiert.
• Pseudomonas aeruginosa fiel bei allen Proben wir erhofft negativ aus
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